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   VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02   

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https://dejure.org/2005,29105
VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02 (https://dejure.org/2005,29105)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - VerfGH 10/02 (https://dejure.org/2005,29105)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. November 2005 - VerfGH 10/02 (https://dejure.org/2005,29105)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Dieser Rüge bleibt bereits deshalb der Erfolg versagt, weil der Gleichheitssatz, der es der öffentlichen Gewalt verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln, für jeden Träger öffentlicher Gewalt nur innerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereiches gilt (Beschluss vom 2. April 2004 - VerfGH 212/03 - st. Rspr.; Stöhr, a. a. O., Art. 10 Rn. 5; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 79, 127 ).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Demgegenüber vertrat die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung die Auffassung, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG n. F. sei auf Fallkonstellationen, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor In-Kraft-Treten der Neufassung zum 1. Juni 2000 bereits aufgelöst war, ohne dass die bis dahin grundsätzlich geltende Anforderung einer vierjährigen Ehebestandszeit erreicht worden wäre, anwendbar (vgl. etwa Bayr.VGH, InfAuslR 2001, 274 und 279; OVG Frankfurt (Oder), NVwZ-Beilage I 1/2002, 5 ; OVG Münster, NVwZ-Beilage I 7/2001, 83 ; VGH Bad-Württ., InfAuslR 2003, 190 ; VG Düsseldorf, InfAuslR 2001, 131 ; VG Frankfurt a. M., NVwZ-Beilage I 10/2000, 120; vgl. auch VG Gelsenkirchen, InfAuslR 2001, 214 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG n. F.; so nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 20/03 -, BVerwGE 121, 86 ff.).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Denn Art. 15 Abs. 4 VvB beinhaltet mit seinem Satz 1 ein Individualgrundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie eine institutionelle Garantie in dem Sinne, dass eine Gerichtsbarkeit vorzuhalten ist, gilt jedoch nicht für Akte der Rechtsprechung (Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - und vom 30. August 2002 - VerfGH 106/02 - Stöhr, in: Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 3. Aufl. 2000, Art. 15 Rn. 26; zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ) und gewährleistet dementsprechend auch nicht den Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens.
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Art. 59 Abs. 1 VvB wiederum verpflichtet den Gesetzgeber, die Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens, soweit sich dies auf grundrechtlich geschützte Positionen auswirkt, selbst zu regeln (Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Eine Verletzung des Willkürverbots durch eine fachgerichtliche Entscheidung liegt nur dann vor, wenn diese die Rechtslage in unvertretbarer Weise verkennt, d. h. wenn sie bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar ist und die Rechtsauffassung des Gerichts schlechthin abwegig erscheint (Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Demgegenüber vertrat die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung die Auffassung, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG n. F. sei auf Fallkonstellationen, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor In-Kraft-Treten der Neufassung zum 1. Juni 2000 bereits aufgelöst war, ohne dass die bis dahin grundsätzlich geltende Anforderung einer vierjährigen Ehebestandszeit erreicht worden wäre, anwendbar (vgl. etwa Bayr.VGH, InfAuslR 2001, 274 und 279; OVG Frankfurt (Oder), NVwZ-Beilage I 1/2002, 5 ; OVG Münster, NVwZ-Beilage I 7/2001, 83 ; VGH Bad-Württ., InfAuslR 2003, 190 ; VG Düsseldorf, InfAuslR 2001, 131 ; VG Frankfurt a. M., NVwZ-Beilage I 10/2000, 120; vgl. auch VG Gelsenkirchen, InfAuslR 2001, 214 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG n. F.; so nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 20/03 -, BVerwGE 121, 86 ff.).
  • VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Neuregelung - zeitlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin entsprach im Ergebnis der Rechtsprechung einiger anderer Verwaltungsgerichte im Bundesgebiet (vgl. etwa Hess.VGH, InfAuslR 2000, 497 ; Nieders.OVG, InfAuslR 2001, 281 ; VG Gera, Urteil vom 27. August 2001 - 1 K 1632/99 GE - juris).
  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 212/03

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Dieser Rüge bleibt bereits deshalb der Erfolg versagt, weil der Gleichheitssatz, der es der öffentlichen Gewalt verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln, für jeden Träger öffentlicher Gewalt nur innerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereiches gilt (Beschluss vom 2. April 2004 - VerfGH 212/03 - st. Rspr.; Stöhr, a. a. O., Art. 10 Rn. 5; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 79, 127 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Eine Verletzung des Willkürverbots durch eine fachgerichtliche Entscheidung liegt nur dann vor, wenn diese die Rechtslage in unvertretbarer Weise verkennt, d. h. wenn sie bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar ist und die Rechtsauffassung des Gerichts schlechthin abwegig erscheint (Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02
    Denn Art. 15 Abs. 4 VvB beinhaltet mit seinem Satz 1 ein Individualgrundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie eine institutionelle Garantie in dem Sinne, dass eine Gerichtsbarkeit vorzuhalten ist, gilt jedoch nicht für Akte der Rechtsprechung (Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - und vom 30. August 2002 - VerfGH 106/02 - Stöhr, in: Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 3. Aufl. 2000, Art. 15 Rn. 26; zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ) und gewährleistet dementsprechend auch nicht den Grundsatz des fairen gerichtlichen Verfahrens.
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit; Dauer; Ehe;

  • VerfGH Berlin, 10.11.1994 - VerfGH 90/94

    Unmittelbar gegen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder

  • VG Gera, 27.08.2001 - 1 K 1632/99

    Rechtmäßigkeit eines ausländerrechtlichen Bescheides; Nachträgliche Befristung

  • VerfGH Thüringen, 10.05.2006 - VerfGH 10/06

    Verfassungsbeschwerde, Fortdauer der Untersuchungshaft

    Da der Thüringer Verfassungsgerichtshof danach stets nur einen dem Grundgesetz inhaltsgleichen landesverfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anlegen kann, hält die angefochtene Gerichtsentscheidung seiner Prüfung notwendig stand, wenn sie den kongruenten bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistungen genügt (vgl. BVerfGE 96, 345, [373]; ThürVerfGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2003 - VerfGH 10/02 - und vom 7. Juli 2005 - VerfGH 28/04).

    VerfGH 10/06 5 solche Sachprüfung entfallen (vgl. ThürVerfGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2003 - VerfGH 10/02 - und vom 7. Juli 2005 - VerfGH 28/04).

  • VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05

    Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Denn die Sachprüfungskompetenz des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entfällt nur dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die bei ihm erhobene Verfassungsbeschwerde in der Sache zurückgewiesen hat (vgl. ThürVerfGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - VerfGH 28/04 - und vom 5. Dezember 2003 - VerfGH 10/02).
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